ALLGEMEINE BUCHUNGS- UND REISEBEDINGUNGEN FERNE WELTEN 2010
Diese Reisebedingungen und die Allg. Hinweise ((S. 10 und 11) zur Konkretisierung des Vertragsinhaltes) regeln die
Rechtsbeziehung zwischen Reiseteilnehmer und Veranstalter. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Erstellt auf der Grundlage des ab 1.
Oktober 1979/1. November 1994 geltenden Reisevertragsgesetzes sowie des 2. Reiserechtsänderungsgesetzes vom 1. Sept. 2001.
Anmeldung: Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Ihren deutschen Heimatflughafen an, von dem Sie Ihre Reise beginnen möchten. Nach Vertragsschluss wird dem
Kunden eine Reisebestätigung ausgehändigt, in welcher auch die Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften für die gebuchte Reise aufgelistet sind. Der Reisevertrag
kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Mit Ihrer Anmeldung gelten diese hier angeführten Buchungs- und Reisebedingungen von Ihnen als anerkannt.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
Reisevertrag: Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen in unserem Prospekt sowie die Reisebestätigung. Alle
sonstigen Beschreibungen, insbesondere in Orts- und Hotelprospekten, in Reisehandbüchern und Reiseführern sind für uns nicht verbindlich.
Zahlung: Bitte überweisen Sie den Anzahlungsbetrag (10 % der Reisepreises, max. € 250,- je Person) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung und des
Sicherungsscheins unseres Versicherers. Spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie dann die Rechnung (unter Berücksichtigung der geleisteten Anzahlung).
Anzahlung und Restzahlungsbetrag sind vom Reiseteilnehmer bitte direkt auf unser nachfolgendes Konto Commerzbank Königstein, BLZ 500 400 00, Kto. Nr. 3 737 400.
zu entrichten, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist (Direktinkasso)! Zahlungen mit VISA, MASTERCARD oder AMERICAN EXPRESS sind selbstverständlich
auch möglich. Sofern Sie über ein Reisebüro gebucht haben und uns Ihre Restzahlung vorliegt, können Sie im Reisebüro Ihre Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reiseantritt
in Empfang nehmen. Üblicherweise werden von uns keine Zahlungserinnerungen für die Restzahlung versandt, bitte überweisen Sie daher den Restzahlungsbetrag
unaufgefordert. Sofern Sie direkt bei uns gebucht haben, erhalten Sie, nach dem Eingang des Restzahlungsbetrages auf unserem Konto, die Reiseunterlagen persönlich
zugesandt. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung sofort fällig. Im übrigen
sind Sie berechtigt, bei unserer Hausbank, der Commerzbank AG, Königstein, jederzeit eine Bankauskunft über uns einzuholen. Rücktritts- Bearbeitungs- und
Umbuchungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.
Leistungen: Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die
in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für IKARUS TOURS bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
wird. Flughafensteuer und Sicherheitsgebühren für den Rückflug vom letzten Aufenthaltsort der Reise sind in der Regel nicht in den Reisepreis mit einbezogen worden
und sind vom Kunden direkt zu zahlen. Die genauen Beträge werden mit den Informationsunterlagen bekannt gegeben.
Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Reisepreisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheits- oder Hafengebühren sowie bei Wechselkursänderungen, entsprechend
ihren konkreten Auswirkungen pro Person bzw. pro Sitzplatz bzw. pro Mietobjekt zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4
Monate liegen. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Soweit eine Reisepreisänderung erfolgt, werden die
Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises sind die Teilnehmer
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche anzubieten. Die Rechte sind unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich einzureichen. Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Sollten
Sie während der Reise einzelne Leistungen aus zwingendem Grund nicht in Anspruch nehmen oder die Reise aus zwingendem Grund vorzeitig beenden, werden wir eine
Teilerstattung leisten in Höhe der uns ersparten Aufwendungen, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich gutgebracht werden. Ein
Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesen Fällen nicht. Für den Fall, dass Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten,
werden wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Dabei beläuft
sich die Rücktrittspauschale, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise pro Reiseteilnehmer fordern müssen, wie folgt:
- bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Reisebeginn 10% des Reisepreises;
- bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Reisebeginn 20% des Reisepreises;
- bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Reisebeginn 30% des Reisepreises;
- bei Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;
- bei Rücktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises;
- bei Rücktritt ab dem Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise: 75% des Reisepreises.
Bei einigen Touren (z.B. Kreuzfahrten, Hinweis bei der Leistungsbeschreibung) gelten erhöhte Stornosätze. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, IKARUS TOURS
nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von IKARUS TOURS geforderte Pauschale. Statt zurückzutreten können Sie uns
eine Ersatzperson benennen. Wir können aus wichtigem Grund einem solchen Personenwechsel widersprechen, z. B. wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde
oder bei Nichtverfügbarkeit z.B. von Flugplätzen beim Leistungspartner. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bestätigte Eintrittskarten können nicht storniert werden. Sollte
durch Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe die Reise nicht angetreten werden können, werden wir versuchen, die Karten weiterzuverkaufen. Vorverkaufs- und
Bearbeitungsgebühren werden dann nicht refundiert, Mindestkosten € 25,-. Umbuchungen (d.h. eine andere Rundreise, ein anderer Reisetermin, eine andere
Beförderungsart oder eine andere Unterkunft) sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den aktuellen Rücktrittspauschalen und anschl. Neuanmeldung
möglich. Für Umbuchungen, bei denen sich lediglich der Abreiseort ändert, werden € 25,- Bearbeitungsgebühr berechnet.
Rücktritt des Reiseveranstalters: Bis 14 Tage vor Reiseantritt kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder in
sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich hiervon in
Kenntnis setzen und Ihnen eine bereits geleistete Anzahlung auf den Reisepreis zurückerstatten (s.S. 10). IKARUS TOURS haftet nicht für Stornogebühren für Vor-
/Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern/Veranstaltern gebucht worden sind, ebenso besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für in Eigenregie gebuchte
Fremdleistungen wie Flug- oder Bahntickets, Visa, Impfungen, Ausrüstungsmaterialien, etc. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des
Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. Ergänzend
gelten die Vereinbarungen Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung. Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er
den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der späteren Aufwendungen anrechnen lassen.
Haftung des Reiseveranstalters: Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu
erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem
Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für:
a) Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistung;
b) Zusammenstellung von Einzelleistungen;
c) Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten;
d) Bearbeitung der Reiseanmeldung;
e) Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistung gemäß Reisevertrag;
f) Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen.
Sofern der Reiseveranstalter vertraglicher Luftfrachtführer im Sinne des Abkommens von Guadalajara ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen:
a) bei innerdeutscher Luftbeförderung nach dem Luftverkehrsgesetz;
b) bei internationaler Luftbeförderung nach dem Montrealer Abkommen von 1999;
c) bei Beförderung nach und in USA und Kanada nach der Montrealer Vereinbarung von 1971 bzw. 1999.
Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung für vertragliche Schadenersatzansprüche ist - mit Ausnahme von Körperschäden - auf € 4.100,- beschränkt bzw. auf die
dreifache Höhe des Reisepreises, falls dieser höher als € 1.363,- ist, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt
wurde oder wenn der Eintritt des Schadens allein durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder
beschränkt ist. Visa, sonstige Reisepapiere und ausländische Zahlungsmittel werden von uns lediglich vermittelt. Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen und
die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für die im Reiseverlauf der
einzelnen Touren als Gelegenheit oder Fakultativ kenntlich gemachten Zusatzprogramme. Wenn der Reiseveranstalter im Prospekt oder mit den Reiseunterlagen den
Namen des Reiseleiters veröffentlicht, so muss diese Einteilung stets unverbindlich bleiben, sie wird nicht Bestandteil des Reisevertrags. Der Reiseveranstalter muss sich
Änderungen, auch kurzfristig, vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrags.
Mitwirkungspflicht des Reisenden (BGB § 651 c-g): Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung
gegen IKARUS TOURS anzuerkennen. Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe (§ 651 c), so kann der
Reisende selbst Abhilfe und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht geschuldet, so müssen Beanstandungen unverzüglich
der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Ist die Reise im Sinne des § 651 c mangelhaft, so mindert (§ 651 d) sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis
nach Maßgabe des § 638, Abs. 2 BGB. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines
Mangels der in § 651 c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen (§ 651 e). Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines
solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom
Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist
oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der
Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638, Abs. 2 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der
Aufhebung des Vertrages für den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen
Maßnahmen zu treffen, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen dem Reiseveranstalter zur Last.
Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle
mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht
ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aus händigung, zu erstatten. Im übrigen ist
der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
Ausschluss von Ansprüchen: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber IKARUS TOURS erfolgen. Nach Ablauf der
Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur
Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen (s. Gepäckverlust und Gepäckverspätung).
Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
Verjährung: Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen,
hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils hälftig zu tragen, im übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften: Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Ein gültiger Reisepass ist für alle hier vorgestellten Zielländer notwendig. Für viele Zielländer ist ein
Touristenvisum vorgeschrieben. Über die Einzelheiten der Visaeinholung sowie über die jeweils zutreffenden Impfbestimmungen, die sich auch kurzfristig ändern
können, informieren wir Sie rechtzeitig vor Reiseantritt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihnen in Bezug auf die Impfbestimmungen nur Hinweise geben
dürfen, dass Sie sich außerdem rechtzeitig von Ihrem Arzt beraten lassen, auch in Hinsicht etwaiger Impfunverträglichkeiten.
Versicherungen: Die in unseren Katalogen und im Internet vorgestellten Touren verfügen über keine bereits im Reisepreis enthaltenen Reiseversicherungsleistungen.
Ausdrücklich empfehlen wir daher, eine Reiserücktrittskosten- (ab € 12,-) und eine Reiseschutzversicherung (Gepäck-, Auslandskranken- und Soforthilfe-Versicherung
ab € 17,-) optional abzuschließen. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (Vers. Ausweis Teil A) kann mit einem Selbstbehalt von 10 % des erstattungsfähigen
Schadens, mindestens € 25,- je Person, oder auch ohne Selbstbehalt optional hinzu gebucht werden. Gegen einen geringen Mehrpreis kann auch eine Reiseabbruch-
Versicherung (Vers. Ausweis Teil B) hinzu gebucht werden, die u.a. den anteiligen Reisepreis im Falle eines Reiseabbruchs nach Reisebeginn erstattet. Gerne beraten wir
Sie über diese Versicherungen und die entsprechenden Prämien. Wir verweisen besonders auf unser Versicherungsangebot auf S. 12 in diesem Katalog. Bei allen Reisen
ist eine Insolvenzschutz-Versicherung im Reisepreis eingeschlossen. Den hierfür erforderlichen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
Allgemeines: Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung (28.08.2009). Die angebotenen Preise sind für Abflüge/Tourbeginn bis
31.12.2010 gültig.
Gerichtsstand: Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen der IKARUS TOURS GmbH ist Königstein/Ts. Für Klagen
des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Veranstalter:
IKARUS TOURS GmbH
Am Kaltenborn 49-51 • 61462 Königstein • Deutschland • Tel. +49 (0) 61 74 - 29 02 0 • Fax +49 (0) 61 74 - 2 29 52
www.ikarus.com • www.private-selection.de • E-Mail: info@ikarus.com